Wir bilden zukünftige Sportschützen in der Waffensachkunde aus.
Termine entnehmen Sie bitte unserem Kalender.
Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis Sachkunde voraus. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) erbracht werden.
„Sachkunde. Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer seine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.“